(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen
FACTORY32
Inhaber: Michele Renna
Bundesstr. 23
72379 Hechingen
Deutschland
Telefon: +49 176 20936188
E-Mail: info@factory32.de
USt-IdNr.: DE326042903
(nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugoptimierung, insbesondere Chiptuning, Kennfeldoptimierung sowie den Verkauf von Tuning-Teilen und Zubehör.
(2) Die AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(1) Der Auftragnehmer bietet folgende Dienstleistungen an:
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot des Auftragnehmers. Alle Angaben zu Leistungssteigerungen (PS, Nm) sind Richtwerte und können je nach Fahrzeugzustand, Kraftstoffqualität und äußeren Bedingungen abweichen.
(3) Sämtliche Optimierungen sind 100% Eigenentwicklungen des Auftragnehmers. Es werden keine Standard-Files von Drittanbietern verwendet.
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website, in Prospekten oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage zu stellen.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber einen Auftrag erteilt (persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular) und der Auftragnehmer diesen Auftrag annimmt. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(3) Der Auftraggeber ist an seine Bestellung für die Dauer von 14 Tagen gebunden. Das Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und sind, soweit nicht anders angegeben, Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Preise für Dienstleistungen richten sich nach dem individuellen Angebot. Zusätzliche Kosten (z. B. für Ersatzteile oder Sonderwünsche) werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
(3) Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Abholung des Fahrzeugs bzw. bei Übergabe der Ware fällig. Es werden folgende Zahlungsarten akzeptiert:
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
(5) Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand zu übergeben. Bestehende Mängel oder Vorschäden sind vor Auftragsbeginn mitzuteilen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er der Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs ist bzw. eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers besitzt.
(3) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über alle relevanten technischen Veränderungen am Fahrzeug (z. B. bereits vorhandene Tuning-Maßnahmen, Motorumbau, Downpipe etc.) vollständig zu informieren.
(4) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Chiptuning und andere Optimierungen Auswirkungen auf die Fahrzeuggarantie des Herstellers haben können. Die Entscheidung zur Durchführung liegt allein beim Auftraggeber.
(1) Die Dauer der Dienstleistung richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsumfang. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 2–4 Stunden.
(2) Vereinbarte Termine werden nach besten Kräften eingehalten. Bei unvorhergesehenen Verzögerungen (z. B. durch technische Komplikationen) wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Fertigstellung innerhalb von 3 Werktagen abzuholen. Bei verspäteter Abholung kann eine Standgebühr von 15,00 € netto pro angefangenem Tag berechnet werden.
(1) Der Auftragnehmer gewährt auf seine Motor-Tuning-Software eine Garantie von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die Garantie umfasst die fehlerfreie Funktion der aufgespielten Software.
(2) Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
(3) Im Garantiefall wird der Auftragnehmer nach eigener Wahl die Software kostenlos nachbessern oder den Originalzustand wiederherstellen.
(4) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers (§§ 634 ff. BGB bei Werkverträgen, §§ 437 ff. BGB bei Kaufverträgen) bleiben von der Garantie unberührt.
(5) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Leistungserbringung bzw. Übergabe der Ware.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Garantie.
(1) Der Auftragnehmer bietet die Möglichkeit, die Software jederzeit auf den Originalzustand zurückzusetzen (Rückrüstung).
(2) Die Rückrüstung ist innerhalb der Garantiezeit kostenlos. Nach Ablauf der Garantiezeit wird die Rückrüstung nach dem aktuellen Stundensatz berechnet.
(1) Soweit Tuning-Teile oder Zubehör bestellt werden, erfolgt der Versand an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
(2) Die Lieferzeit wird im jeweiligen Angebot angegeben. Sofern keine Lieferzeit angegeben ist, beträgt diese in der Regel 3–7 Werktage innerhalb Deutschlands.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Verbrauchern mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber über. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über.
(4) Versandkosten werden dem Auftraggeber vor Abschluss der Bestellung gesondert mitgeteilt.
(1) Bei Warenlieferungen bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen am Fahrzeug (z. B. Chiptuning, V-Max Aufhebung, Pop & Bangs, Abgassystem-Optimierungen) die Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO erlöschen lassen können.
(2) Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, die Zulässigkeit der vorgenommenen Änderungen für den öffentlichen Straßenverkehr zu prüfen und gegebenenfalls eine Einzelabnahme (z. B. nach § 21 StVZO) durchführen zu lassen.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Folgen, die aus dem Betrieb eines optimierten Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ohne entsprechende Genehmigung entstehen (z. B. Bußgelder, Versicherungsausschluss, Stilllegung).
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
(2) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Hechingen). Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Stand: Februar 2026